Was passiert im arbeitsgerichtlichen Prozess

Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern werden vor dem Arbeitsgericht ausgetragen. Nach Einreichung einer Klage ordnet das Gericht zunächst einen Gütetermin an. Ziel des Gütetermins ist es, mit den Parteien Vergleichsmöglichkeiten zu diskutieren und im besten Fall einen gerichtlichen Vergleich abzuschließen, der das Verfahren dann beendet. Gelingt dies nicht, ordnet das Gericht an, dass die Parteien schriftlich zu den Argumenten der Gegenseite Stellung nehmen müssen.

Nach Eingang dieser Stellungnahmen findet der sogenannte Kammertermin – auch Streittermin genannt – statt. Erst in diesem Streittermin kann das Gericht ein Urteil sprechen.

Gegen dieses Urteil ist dann die Berufung zum Landesarbeitsgericht zulässig. Beim Landesarbeitsgericht ist anwaltliche Vertretung Pflicht.