«Eine Änderungskündigung besteht aus der betriebsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.»

Änderungskündigung

Will der Arbeitgeber Arbeitsbedingungen in seinem Sinne verändern und lässt dies der Arbeitsvertrag nicht zu, kann der Arbeitgeber entweder einen Änderungsvertrag anbieten oder eine Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung besteht aus der betriebsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Verbunden ist dies mit einem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.

In einem solchen Fall haben Sie ab Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, sich zu entscheiden. Lassen Sie sich zu den rechtlichen Fallstricken in jedem Fall beraten.