Aufhebungsvertrag

Da es nach einer Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag in der Regel kein ‘Zurück’ mehr gibt, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Konsequenzen die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages für Sie haben könnte. Selbst wenn Sie sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert sehen oder gar mit einer Kündigung gedroht wird, sollten Sie niemals einen Aufhebungsvertrag sofort unterzeichnen. Bewahren Sie Ruhe und holen Sie rechtlichen Rat ein.

«Finger weg vom Kugelschreiber!»

– zumindest ohne zuvor eingeholten rechtlichen Rat.