«Das Gesetz gibt dem Arbeitgeber nur zwei Wochen Zeit, um eine solche fristlose Kündigung auszusprechen.»

Fristlose Kündigung

In ganz schwerwiegenden Fällen von arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen kann der Arbeitgeber auch fristlos oder außerordentlich kündigen. Die Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass es dem Arbeitgeber nicht einmal mehr zumutbar ist, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist mit dem Beschäftigten weiter zusammenzuarbeiten. Das Gesetz gibt dem Arbeitgeber nur zwei Wochen Zeit, um eine solche fristlose Kündigung auszusprechen.