Abmahnung

Rechtlich gesehen ist eine Abmahnung die Rüge des Arbeitgebers, dass arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt wurden. Die Abmahnung hat auch noch eine Warnfunktion. Mit ihr soll deutlich gemacht werden, dass im Wiederholungsfall die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung droht. Jede Abmahnung ist daher die Vorbereitung einer nachfolgenden verhaltensbedingten Kündigung.

Sollten Sie mit unberechtigten Vorwürfen in der Abmahnung konfrontiert sein, empfiehlt es sich daher, gegen eine solche Abmahnung vorzugehen. Sie haben Anspruch auf Rücknahme und Entfernung einer solchen Abmahnung aus der Personalakte.

«Jede Abmahnung ist daher die Vorbereitung einer nachfolgenden verhaltensbedingten Kündigung.»