«Nicht jedes kleine Fehlverhalten kann schon zur Kündigung führen, sondern nur schwerwiegende Pflichtverletzungen.»

Verhaltensbedingte Kündigung

Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten droht eine verhaltensbedingte Kündigung. Zuvor muss der Arbeitgeber meist eine Abmahnung aussprechen. Nicht jedes kleine Fehlverhalten kann schon zur Kündigung führen, sondern nur schwerwiegende Pflichtverletzungen.

Ist der Arbeitgeber über das Ziel hinausgeschossen, kann in einer Kündigungsschutzklage die verhaltensbedingte Kündigung angegriffen und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erreicht werden.

Sie sollten eine verhaltensbedingte Kündigung nicht ohne rechtliche Beratung akzeptieren, da die Agentur für Arbeit bei einer späteren Arbeitslosmeldung immer eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt.