Betriebsänderung

Plant der Arbeitgeber größere betriebliche Veränderungen, ist er verpflichtet, einen Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat zu verhandeln (§ 111 BetrVG).

Betriebsräte sollten diese hochkomplexen Verhandlungen nicht selbst führen. Sie haben deshalb Anspruch auf eine externe rechtliche Beratung.